Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO

Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen führen wir als Partner der GTÜ die Anbauabnahme nach § 19 (3) StVZO durch.

Dazu gehören etwa die Umrüstung auf andere Rad/Reifenkombinationen sowie Veränderungen am Fahrwerk (z.B. Tieferlegung).

Falls Sie das passende Teilegutachten nicht greifbar haben – kein Problem !

Als Partner der GTÜ haben wir Zugriff auf die Daten der GTÜ-Zentrale und somit auf umfangreiche Datenbanken, in denen zahlreiche Teilegutachten und ABE’s hinterlegt sind.

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© Ingenieurbüro Wilfried Schwarz

Hier finden Sie uns:

Ingenieurbüro

Wilfried Schwarz
Haltiger Feld 3
33154 Salzkotten

Öffnungszeiten Prüfstelle:

Mo. - Fr.  9.00 - 17.00 Uhr

durchgehend auch ohne Voranmeldung

 

an jedem 1. Samstag im Monat von 9.00 - 12.00 Uhr geöffnet

Rufen Sie einfach an unter:

 

Tel. 0 52 58 / 9 37 81 00

 

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